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| 24.11.2003 AG Siegburg: Neues 0190-Dialer-Urteil | |
neu: Diese Infos vorlesen Es gibt ein neues Urteil in der Dialer-Problematik: Urteil des AG Siegburg vom 19.11.2003 - Az.: 5 a C 242/03 (Leitsätze:) 1. Der Netz-Betreiber ist beweispflichtig für die Inanspruchnahme der Leistung. 2. Eine Zertifizierung der "Abrechnung von TK-Dienstleistungen einschließlich Mehrwertdienstleistungen gemäß § 5 TKV" nach DIN ISO 9001:2000 ist nicht ausreichend, um die Nachweispflicht nach § 16 Abs.3 TKV zu erfüllen. http://www.dialerundrecht.de/Entscheidungen/agsiegburg191103.htm Hinweis: Zu der rechtlichen Problematik von Dialern finden Sie unter www.dialerundrecht.de ausführliche Erläuterungen. Das Portal betreibt die Kanzlei Dr. Bahr. Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20031124174013.html | |
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