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| 07.09.2008 OLG München: Vermittlung von privaten Sportwetten auch in Übergangszeit nicht strafbar | |
neu: Diese Infos vorlesen Das OLG München (Urt. v. 17.06.2008 - Az.: 5 St RR 028/08) hat entschieden, dass auch in der Übergangszeit die Vermittlung von privaten ausländischen Sportwetten in Deutschland nicht strafbar ist. "Leitsatz: Auch für die Übergangszeit zwischen dem 28.03.2006 (Sportwetten-Entscheidung des BVerfG) und 31.12.2007 (01.01.2008: Inkrafttreten des GlüStV) ist die Vermittlung von privaten ausländischen Sportwetten in Deutschland nicht strafbar." Die URL dieser Info lautet: http://www.Dr-Bahr.com/news_det_20080907160939.html | |
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