Die ungefragte Weiterleitung dienstlicher E-Mails auf einen privaten Mail-Account rechtfertigt die außerordentliche Kündigung eines Arbeitsvertrages (LAG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 16.05.2017 - Az.: 7 SA 38/17).
Der Kläger war bei der Beklagten, einem Unternehmen für Kühlanlagen, angestellt. Er leitete umfangreich berufliche E-Mails an seinen privaten Account weiter. Zeitgleich verhandelte er mit einem Mitbewerber um einen Arbeitsplatzwechsel.
Die Beklagte meinte, der Kläger habe unerlaubt Betriebsgeheimnisse aus der Firma entfernt, um diese bei seinem neuen Job zu nutzen. Der Kläger wandte ein, er habe bereits mehrfach in der Vergangenheit so verfahren, um von zu Hause arbeiten zu können.
Das LAG Berlin-Brandenburg stufte die ungefragte Weiterleitung der E-Mails an den privaten Account als schwere Verletzung der Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag ein, der schon alleine eine außerordentliche Kündigung rechtfertige.
Denn dem Kläger sei ein eigener Laptop zur Verfügung gestellt worden, sodass er die Nachrichten problemlos auf diesem Gerät zu Hause hätte bearbeiten können. Eine Übermittlung an eine andere E-Mail-Adresse sei nicht notwendig gewesen.